Gemeinsam stark
Die Mitglieder des Aufsichtsrates vertreten Ihre Interessen
Aufsichtsratsvorsitzender | Klaus Seidel, Bankbetriebswirt |
Stellvertr. Aufsichtsratsvorsitzender | Helmut Kopf, Elektromeister |
Manfred Bannwarth, Geschäftsführer | |
Dipl. Ing. (FH) Armin Huber | |
Norbert Knopf, Betriebswirt | |
Dipl.-Ing. (FH) Peter Pohlmann, Geschäftsführender Gesellschafter | |
Thorsten Zimmermann, Elektrotechnikermeister | |
aufsichtsrat@beg-mittelbaden.de |
Aufgaben des Aufsichtsrats
-
Überwachung des Vorstandes
Der Aufsichtsrat informiert sich beim Vorstand über die aktuelle Geschäftssituation und Entwicklung der Genossenschaft. -
Einhaltung der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat verabschiedet seine Geschäftsordnung nach der Gründung der Genossenschaft. - Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung
-
Aufsichtsratssitzungen
Der Aufsichtsrat muss in regelmäßigen Abständen Sitzungen abhalten und die Beschlüsse protokollieren. -
Genossenschaftsprüfung
Bei der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung der Genossenschaft durch einen Prüfungsverband hat der Aufsichtsrat maßgeblich mitzuwirken. -
Protokollierung der Planungen und der Beschlüsse
Zu Beweiszwecken sind Beschlüsse zu protokollieren und fortlaufend zu nummerieren. Der AR-Vorsitzende oder sein Stellvertreter und der Schriftführer oder sein Stellvertreter müssen die Protokolle unterzeichnen.