BürgerEnergieGenossenschaft
E-Werk Mittelbaden eG

Vorstand

Frank Kunzelmann
Dipl. Wirtschaftsingenieur (FH), Steuerberater, stellv. Vorstandssprecher

Brigitta Schrempp
Unternehmerin, Vorstandssprecherin

Tatiana Demeusy
Diplom Ingenieurin (FH)

Berthold Geppert
Diplom Ingenieur(FH)

Email
vorstand@beg-mittelbaden.de

Aufgabenbereiche des Vorstandes

  • Mitgliederverwaltung
    Die Mitgliederliste, die den Bestand der Mitgliederdatenbank darstellt, muss zudem jederzeit aktuell gehalten werden. Nach diesen Vorgaben prüft auch der Baden-Württembergische Genossenschaftsverband. Die Liste beinhaltet, die Gründungsmitglieder in der genauen Reihenfolge ihrer Unterschriftsleistung unter die Gründungssatzung mit laufender Nummer, sowie die Mitgliedsnummer, den Namen, den Vornamen, die Anschrift, die Anteilshöhe der Anteile mit Datum, Eintrittsdatum, Bankverbindung und evtl. den Zeitpunkt der Kündigung der Mitgliedschaft.
  • Ausstellung der Mitgliedsbescheinigung
    Die Mitgliedsbescheinigung kann erst ab Eintragung in das Genossenschaftsregister ausgestellt werden.
  • Einhaltung der Abläufe beim operativen Geschäft
  • Protokollierung der Planungen und der Beschlüsse
    Zu Beweiszwecken sind auch Beschlüsse zu protokollieren, die über den regelmäßigen Geschäftsbetrieb hinausgehen. Die Protokolle müssen fortlaufend nummeriert und von den an der Beschlussfassung beteiligten Vorstandmitgliedern unterzeichnet werden.
  • Planung und Kontrolle
    Beinhaltet die Aufstellung von mittel- bis längerfristigen Umsatz- und Finanzplänen, die Rentabilitäts- und Wirtschaftlichkeitsüberwachung sowie das Controlling.
  • Berichterstattung gegenüber Aufsichtsrat
    über Geschäftsverlauf, Risikosituation, Finanzlage.
  • Buchführung und Jahresabschluss
    Der Vorstand hat für eine ordnungsgemäße Buchführung und ein zweckdienliches Rechnungswesen zu sorgen (§ 33 GenG; §§ 336 bis 339 HGB).
  • Beachtung von Fristen
    Dazu gehört Aufstellung des Jahresabschlusses: innerhalb von 5 Monaten nach Geschäftsjahresende und die Einberufung der Generalversammlung: innerhalb von 6 Monaten nach Geschäftsjahresende.
  • Einhaltung der Geschäftsordnung für den Vorstand
    Die Vorstände verabschieden Ihre Geschäftsordnung nach der Gründung der Genossenschaft. Die Geschäftsordnung der Vorstände regelt die Zuständigkeiten und Vertretungen innerhalb des Gremiums sowie die Aufstellung eines Geschäftsverteilungsplans.
  • Anmeldung eines Gewerbes und Beantragung einer Steuernummer
  • Vorbereitung der jährlich stattfindenden gesetzlichen Prüfung durch den Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband